Alle Firmenchefs haben ein gesteigertes Interesse, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Unabhängig vom Tätigkeitsbereich und der Arbeitsumgebung (Baustellen, Industrie, Werkstätten, Lager), genießt der Schutz der Mitarbeiter vor den zahlreichen Gefahren, denen sie täglich ausgesetzt sind, höchste Priorität. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein Hilfsmittel, das dafür gedacht ist, die mit der Ausübung der täglichen Arbeitstätigkeit verbundenen Risiken so weit wie möglich zu verringern. Solche persönliche Schutzausrüstung ist an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angepasst
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsausrüstung, die dafür gedacht sind, die verschiedenen Gefahren ausgesetzten Körperteile zu schützen:
Kopf- und Gesichtsschutz: Gehörschutz, Schweißmasken, Spritzschutzbrillen, Atemmasken, Gesichtsschutz.
Hand- und Unterarmschutz: EU-Verordnung 2016/425 (hitzegeschützte, kältegeschützte, schnittgeschützte Handschuhe...) entsprechende Arbeitshandschuhe und Armstulpen.
Das Arbeitsrecht (Artikel R233-83-3) definiert PSA folgendermaßen: „Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein Gerät oder Mittel, das dafür bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sich vor einer oder mehreren Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu schützen.“
In diesen klaren Worten, die noch vom Artikel L230-2 ergänzt werden, verpflichtet das Arbeitsgesetz Arbeitgeber, ihre Arbeiter vor den Gefahren zu schützen, denen sie in ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Es kann viele Gefahren geben, wie etwa:
Thermische Gefahren
Mechanische Gefahren
Elektrische Gefahren
Biologische Gefahren
Chemische Gefahren
Damit eine PSA konform ist, muss jede PSA europäischen Normen entsprechen, die sich an diesen Gefahren orientieren. Die Leistungsfähigkeit und der Komfort der gewählten PSA gewährleistet optimale Arbeitsbedingungen für ihren Träger.
Welche Bestimmungen gibt es zum Tragen von PSA?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben beiderseits Verpflichtungen gegenüber dem Gebrauch von PSA.
Zunächst einmal muss der Firmenchef die Gefahren, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind, identifizieren und evaluieren. Dann legt er präventive Maßnahmen sowie kollektive wie individuelle Schutzmittel fest, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter diesen Gefahren gegenüber zu gewährleisten. Hierzu wählt er geeignete PSA, mit CE-Kennzeichnung, und stellt sie kostenlos zur Verfügung. Zum Schluss sorgt er für Schulungen für den Gebrauch der PSA und stellt sicher, dass die Ausrüstung getragen wird.
Zusätzlich sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die von ihrem Arbeitgeber bereitgestellte PSA zu tragen. Sie müssen sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß und in gutem Zustand benutzt wird und dass sie die Anweisungen für Gebrauch und Sicherheit beachten. Man darf nicht vergessen, dass Mitarbeiter bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften mit Sanktionen belegt werden können.
Die Sorge für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sind also ein gemeinsames Anliegen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Tragen von PSA ist ein wichtiger Baustein bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Wählen Sie Produkte von Lebon gewährleisten Sie nicht nur ein sehr hohes Schutzniveau gegenüber den verschiedenen Gefahrenkategorien, sondern auch optimalen Tragekomfort.